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Gästehaus "Stadtschänke" in Liebstadt
Kay Goritzki
Pirnaer Straße 7
01825 Liebstadt
Mobil 0160 8738465
stadtschaenke-liebstadt@posteo.de
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Mietbedingungen
Stornierungsbedingungen
Der Gast kann bis spätestens 3 Tage vor Anreise kostenfrei durch Erklärung gegenüber der Pension von dem Beherbergungsvertrag zurücktreten. Hatte der Gast zu diesem Zeitpunkt bereits eine Anzahlung geleistet, ist die Pension verpflichtet, die Anzahlung an den Gast zurückzuzahlen.
Die Entschädigungspauschale für eine Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt beträgt bei einem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag innerhalb eines Zeitraumes von:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zum Beherbergungsvertrag der Pension
„Gästehaus Stadtschänke“
In Liebstadt
§ 1 Geltungsbereich
a)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Beherber-
gungsvertrages (mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung),
welcher der Gast mit dem „Gästehaus Stadtschänke" in Liebstadt schließt. Diese AGB
gelten ebenfalls für alle sonstigen für den Gast erbrachten Lieferungen und Leistungen der Pension.
b)
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen des Gastes oder des Bestellers von Lieferungen und Leistungen enthal-
ten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Pension aus-
drücklich schriftlich anerkannt.
§ 2 Abschluss des Beherbergungsvertrages
a)
Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast der Pension den Abschluss eines Beher-
bergungsvertrages oder eines Vertrages über Lieferungen oder Leistungen ver-
bindlich an. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Bestätigung der Bu-
chungsanfrage durch die Pension zustande. Die Pension kann sich für den Ver-
tragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (örtliche Touristeninformation/on-
line-Portal) vertreten lassen.
b)
Auf von der Pension bestätigte Zimmer hat der Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr
und am Abreisetag bis 11.00 Uhr Anspruch. Wird das Zimmer von dem Gast nicht
bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, kann die Pension den ihr dadurch entstehen-
den Schaden bis 14:00 Uhr 50% des aktuellen Tagespreises für dieses Zimmer in
Rechnung stellen, und ab 16.00 Uhr 100%. Dem Gast bleibt das Recht vorbehal-
ten, der Pension nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich niedriger Scha-
den entstanden ist.
c)
Die Pension ist berechtigt, reservierte Unterkünfte am Anreisetag anderweitig zu
vergeben, wenn der Gast bis 20:00 Uhr noch nicht angereist ist, und nicht ausdrück-
lich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Etwas anderes gilt nur für den
Fall, dass der Gast bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet,
oder bei der Buchung seine Kreditkartendaten angegeben hat. Für diesen Fall
wird die Pension das Zimmer auch über 20:00 Uhr am Anreisetag für den Gast frei-
halten.
d)
Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung
für den Gast vor, haftet er der Pension gegenüber als Besteller zusammen mit
dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungs-
vertrag. Der Gast muss sich für diesen Fall so behandeln lassen, als habe er von
dem Besteller die buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allge-
meinen Geschäftsbedingungen, zur Kenntnis genommen.
e)
Die Unter-und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nut-
zung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorhe-
rigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
f)
Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit der Pen-
sio und ist Gebührenpflichtig. Der Gast ist verpflichtet, die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Anzahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten Haustiere nach den gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Tierhalters.
§ 3 Reservierungen
a)
Werden Zimmer oder sonstige Lieferungen oder Leistungen (z.B. Eintrittskarten)
auf Optionsbasis für den Gast reserviert, sind die Optionsdaten für die Parteien
bindend. Ein Beherbergungsvertrag oder ein Vertrag über sonstige Lieferungen
oder Leistungen kommt im Falle von Reservierungen mit der schriftlichen Beauf-
tragung per Email, Brief, Fax oder durch Buchung über entsprechende Portale –
auch das der Pension zustande. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig kann die Pen-
sion ohne Rücksprache über die reservierten Zimmer und/oder Lieferungen oder
Leistungen frei verfügen. Siehe dazu §5.
b)
Die Pension ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeit-
punkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und/oder die zu-
sätzlich vereinbarten Lieferungen und Leistungen zu erbringen. Hat die Pension
nicht die Buchung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, hat der Gast keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
§ 4 Preise
a)
Der Gast ist verpflichtet, die für die Beherbergung geltenden bzw. vereinbarten
Preise an die Pension zu zahlen. Dies gilt auch für die von dem Gast oder dem
Besteller veranlasste Leistungen, Lieferungen und Auslagen der Pension gegen-
über Dritten.
b) Für den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und der Pension ist der jeweils
vereinbarte Preis maßgeblich, und für den Fall, dass kein Preis vereinbart ist, der
in der jeweiligen Preisliste der Pension für die in Anspruch genommene Leistung
ausgewiesene Preis.
c) Die vereinbarten und die in der Preisliste ausgewiesenen Preise verstehen sich
einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sind zwischen dem Ab-
schluss des Beherbergungsvertrages und der Anreise des Gastes mindestens vier
Monate vergangen, und erhöhen sich in diesem Zeitraum die gesetzliche Um-
satzsteuer oder etwaig anfallende lokale Steuern und Abgaben, so ist die Pension
berechtigt, die vereinbarten oder in der Preisliste ausgewiesene Preise um den
Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder etwaig lokale
Steuern und Abgaben erhöht haben.
d) Die Pension ist zudem berechtigt, die vereinbarten oder in der Preisliste ausge-
wiesenen Preise zu ändern, wenn der Gast nach Abschluss des Beherbergungs-
vertrages Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der Lieferungen
oder Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und
die Pension bei einer Verringerung der vereinbarten Leistungen dem zustimmt.
Wünscht der Gast eine Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Lie-
ferungen oder Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Gastes, so
kann die Pension die Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis
für Zimmer und/oder Lieferung und Leistung erhöht.
§ 5 Zahlungsbedingungen
a) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die gesamten gebuchten Leistun-
gen wie zum Beispiel Beherbergungsleistungen der Pension, gleich welcher Art,
vor der Anreise an die Pension zu zahlen. Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten
(z.B. Minibar, Grillnutzung, Gastronomieleistungen, etc.) sind am Tag der Abreise
unmittelbar an die Pension zu zahlen.
b) Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist die Pension berechtigt, von dem Gast
eine Anzahlung unmittelbar nach Vertragsschluss in Höhe von bis zu 100 % des
Gesamtpreises der Buchung oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kredit-
kartengarantie oder ähnlichem zu verlangen. Die Pension ist berechtigt, in be-
gründeten Fällen, insbesondere im Falle des Zahlungsrückstandes oder der Ver-
ringerung oder Erweiterung des Vertragsumfangs, auch nach Vertragsschluss bis
zur Anreise die Anzahlung oder Sicherheitsleistung anzupassen oder die im Ver-
trag vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung der Höhe nach bis zum
vollen vereinbarten oder nach der Preisliste zu zahlenden Gesamtpreis der Bu-
chung zu verlangen.
c) Die Pension ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes anfal-
lende Kosten der Beherbergung und/oder sonstiger Lieferungen oder Leistungen
durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzüg-
liche Zahlung ohne Abzug zu fordern.
d) Rechnungen der Pension sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedin-
gungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort und ohne jeden Abzug
zur Zahlung fällig. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb
von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Dies gilt
gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der
Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Pension
berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszins 9
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Pension bleibt die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugs-
eintritt kann die Pension eine Mahngebühr i.H.v. 5,00 Euro erheben.
e) Der Pension steht es in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarten
oder Zahlungsmittel sie bei Vorlage durch den Gast akzeptiert. Dies gilt auch
dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals der Pension eine
grundsätzliche Akzeptanz von derartigen Zahlungsmitteln angezeigt wird. Die
Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Üb-
rigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer fälligen Rechnung
berechtigt die Pension, alle weiteren und zukünftigen Beherbergungsleistungen
und/oder sonstige Lieferungen oder Leistungen für den Gast einzustellen. Ist der
Gast ein Verbraucher, besteht das Recht der Pension zur Leistungseinstellung
erst der nach Aufforderung zur Zahlung unter Fristsetzung und mit dem Hinweis
auf die Folgen des Verzuges.
f) Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten For-
derung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen, ein Zurückbehal-
tungsrecht geltend machen oder mindern.
g) Der Pension steht für den Fall, dass der Gast fällige Forderungen nicht oder nur
in Teilen zahlt, auch ohne gesonderten Hinweis und Ankündigung das gesetzliche
Pfandrecht gem. § 704 BGB an den vom Gast eingebrachten und im Eigentum
des Gastes stehenden Sachen zu.
§ 6 Rücktritt/Stornierung des Gastes
a) Hat die Pension dem Gast eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten
Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Pension kei-
nen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitig-
keit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Pension. Die Rücktrittserklä-
rung hat schriftlich zu erfolgen. Eine etwaig von dem Gast an die Pension bereits
gezahlte Anzahlung ist von der Pension an den Gast zu erstatten.
b) Sofern die Pension dem Gast diese Option für ein kostenfreies Rücktrittsrecht
eingeräumt hat, ist auch die Pension berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist
von dem Beherbergungsvertrag zurückzutreten, sollten Buchungsanfragen ande-
rer Gäste für die gebuchten Zimmer vorliegen, und der Gast nicht bereit sein, auf
sein kostenfreies Rücktrittsrecht zu verzichten.
c) Unabhängig davon kann der Gast jederzeit bis spätestens 3 Tage vor Anreise kos-
tenfrei durch Erklärung gegenüber der Pension von dem Beherbergungsvertrag
zurücktreten. Hatte der Gast zu diesem Zeitpunkt bereits eine Anzahlung geleis-
tet, ist die Pension verpflichtet, die Anzahlung an den Gast zurückzuzahlen.
d) Erklärt der Gast den Rücktritt innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 3 Tagen
vor der Anreise oder nimmt er die vertraglich vereinbarte Leistung ohne Mittei-
lung an die Pension nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur
Zahlung des Gesamtpreises der Buchung grundsätzlich bestehen. Die Pension hat
für diesen Fall die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten
Entschädigung Schadenersatz bei Rücktritt des Gastes in Form einer Entschädi-
gungspauschale zu fordern.
Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt vom Beherbergungs-
vertrag
• innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 3 Tagen vor der Anreise 50 % des
Gesamtpreises der Buchung und
• innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 1 Tagen vor der Anreise 100 % des
Gesamtpreises der Buchung und
• für den Fall, dass der Gast die vertraglich vereinbarte Leistung ohne Mittei-
lung an die Pension nicht in Anspruch nimmt, 100 % des Gesamtpreises der
Buchung.
e) Beendet der Gast vorzeitig den Beherbergungsvertrag bleibt der Anspruch der
Pension auf den Gesamtpreis der Buchung davon unberührt. Die Pension wird
sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderwei-
tige Belegung oder Nutzung bemühen, ohne dass anders bemühen besondere
Anforderungen gestellt sind.
§ 7 Rücktritt/Stornierung der Pension
a) Die Pension ist berechtigt, von dem Beherbergungsvertrag insbesondere dann
zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind insbe-
sondere (nicht abschließend):
• Verzug mit der vereinbarten oder von der Pension verlangten Anzahlung oder
Sicherheitsleistung oder mit sonstigen fälligen Zahlungen
• höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände,
welche die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen
• die Buchung eines Zimmers und/oder Lieferungen und Leistungen unter irre-
führender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. bezüglich der
Person des Gastes oder des Zwecks
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung
• die Pension von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensver-
hältnisse des Gastes nach Abschluss des Beherbergungsvertrages wesentlich
verschlechtert haben,
• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Er-
öffnung mangels Masse abgelehnt worden ist
b) Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
c) In den vorgenannten Fällen des Rücktritts durch die Pension aus wichtigem
Grund entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz oder sonstigen
Ausgleichsleistungen. Ein etwaiger Anspruch der Pension auf Ersatz eines ihr ent-
standenen Schadens oder der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Fall des
berechtigten Rücktritts aus wichtigem Grund bestehen.
§ 8 Haftung
a) Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Ver-
pflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes auf Scha-
densersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätz-
lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schä-
den, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypi-
schen Pflichten der Pension beruhen oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren vertragstypischen
Schaden begrenzt.
Unberührt bleiben ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsge-
setz sowie die Haftung aus einer von der Pension übernommenen Garantie. Einer
Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-
lungsgehilfen gleich.
b) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird
sich die Pension auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sor-
gen. Unterlässt der Gast schuldhaft, der Pension einen Mangel anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Preises nicht ein.
c) Die Pension übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Sachschäden am
Eigentum der Gäste, welche im Rahmen von sportlichen Veranstaltungen, Aus-
flügen oder Besichtigungen außerhalb des Grundstückes der Pension entstehen.
Gleiches gilt für gesundheitliche Schäden, welche im Rahmen sportlicher Aktivi-
täten des Gastes auftreten bzw. auftreten können.
d) Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Bustrans-
port, Veranstaltung, Verpflegung außer Haus etc.) übernimmt die Pension keine
Haftung.
e) Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Gast nach den gesetzlichen
Bestimmungen, höchstens jedoch bis zu 3.500,00 €, für Wertgegenstände be-
grenzt auf 800,00 €, selbst wenn der Gast von der Möglichkeit der Aufbewahrung
von Wertgegenständen im Zimmer Safe Gebrauch macht. Die Haftungsansprü-
che des Gastes gegen die Pension erlöschen, wenn nicht der Gast nach Kenntnis
von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen unverzüglich
der Pension Anzeige macht (§ 703 BGB).
f) Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder
auf einem Parkplatz der Pension zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Ver-
wahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der Pension besteht nicht.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung eines auf dem Grundstück der Pen-
sion abgestellten oder dort rangierten Fahrzeuges oder dessen Inhaltes haftet
die Pension nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist der Gast
verpflichtet, den eingetretenen Schaden an dem Fahrzeug oder dessen Inhalts
spätestens beim Verlassen des Grundstückes der Pension gegenüber der Pension
anzuzeigen unter Pension die Möglichkeit einzuräumen, den Schaden zu besich-
tigen.
g) Das Rauchen in der Pension ist nicht gestattet. Sollte ein Gast im Zimmer rau-
chen, ist die Pension berechtigt, von dem Gast den dadurch entstehenden Scha-
den erstattet zu verlangen. Ohne gesonderten Nachweis steht der Pension eine
Entschädigung für die Kosten der Sonderreinigung in Höhe von pauschal 250,00 €
zu. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Pension ein geringerer
Schaden entstanden ist.
h) Bei Verlust eines Zimmerschlüssels oder eines Schlüssels für den Hauseingang ist
die Pension berechtigt, ohne gesonderten Nachweis von dem Gast eine Entschä-
digung für die Kosten der Wiederbeschaffung und gegebenenfalls des Austau-
sches von Schlössern in Höhe von pauschal 250,00 € oder den Schaden in voller
Höhe zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Pension
ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Gast ist verpflichtet, der Pension den
Verlust eines Schlüssels unverzüglich anzuzeigen.
i) Für die Verjährung der Ansprüche des Gastes gegenüber der Pension und der
Pension gegen den Gast, gleich aus welchem Rechtsgrundgelten die gesetzlichen
Vorschriften.
§ 9 Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Annahme der
Buchungsanfrage oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schrift-
lich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind
unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen be-
stimmten Schriftformerfordernissen genügt auch die Textform.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kauf-
rechts und des Kollisionsrechts, und dies auch für den Fall, dass Gäste keinen all-
gemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben.
c) Gerichtsstand ist der Sitz der Pension; dies gilt nicht für den Fall eines Beherber-
gungsvertrages zwischen der Pension und einem Verbraucher, sondern nur für
den Fall, dass der Beherbergungsvertrag zwischen der Pension und einem Gast
geschlossen wird, der Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen oder pri-
vaten Rechts oder eine Person ist, die nach Abschluss des Beherbergungsvertra-
ges ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat,
oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageer-
hebung nicht bekannt ist.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die ge-
setzlichen Vorschriften.
Liebstadt, den 01.07.2024